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       Wir planen, liefern und installieren                          Ihre Photovoltaikanlage!

Photovoltaikanlagen arbeiten aufgrund der geltenden Einspeisevergütung nicht nur kostendeckend, sondern erwirtschaften sogar einen Überschuss. Wir informieren und beraten Sie gerne, wie auch auf Ihrem Gebäude die Installation einer Photovoltaikanlage möglich ist.

Wir sind in unserer Region Ihr Partner für Planung, Kauf und Installation von netzgekoppelten, Photovoltaikanlagen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihre eigene Solarstromanlage. Rufen Sie uns an und profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Service.

Informationen rund um die Einspeisevergütung aus dem EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz

Was ändert sich an der Einspeisevergütung ab Juli 2010 - Zur besseren Übersicht haben wir nachfolgend die Änderungen im EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz - einmal übersichtlich zusammengestellt!

Zum 3. März 2010 wurden vom Bundeskabinett folgende Änderungen für das EEG beschlossen:

  • Bei Dachanlagen: Ab dem 1. Juli 2010 wird die PV-Einspeisevergütung einmalig um 16% gekürzt.
    Hinzu kommt die ohnehin vorgesehene Kürzung von 9% Ende 2010.
     
  • Bei Freiflächen: Ab dem 1. Juli 2010 wird die PV-Einspeisevergütung einmalig um 15% gekürzt.
    Die bislang bis einschließlich 2014 befristete Förderung wurde aufgehoben.
     
  • Bei Flächen, die vormals wirtschaftlich oder militärisch (Konversionsflächen) genutzt wurden: 11% Kürzung
     
  • Bei Ackerflächen: entfällt ganz
     
  • Bei vorbelasteten Flächen wie Industrie- u. Gewerbegebieten, Seitenflächen von Autobahnen und Schienenwegen: neu in die Förderung aufgenommen.
     
  • Die Degression auf einen Blick:
    Hier sehen Sie die Entwicklung der Photovoltaik-Einspeisevergütung in Cent/kWh seit 2009!

    Jedes Jahr sinkt die Vergütung für Neuanlagen um 9%. Bei einem jährlichen Zubau von über 3.500 MW wird 2011 um 11% gekürzt, 2012 um 13%. Liegt der Zubau neuer Anlagen unter 2.500 MW, fällt die Degression (Abnahme) niedriger aus:

   

1.1.2010

1.7.2010

1.1.2011*

1.1.2012*

1.1.2013*

1.1.2014*

Gebäudeanlagen:

 

 

 

 

 

 

< 1MW

29,37

26,14

23,00

20,93

19,05

17,34

> 100 kW

35,23

29,59

26,04

23,70

21,57

19,63

> 30 kW

37,23

31,27

27,52

25,04

22,79

20,74

< 30 kW

39,14

32,88

28,93

26,32

23,95

21,79

Freiflächen-Anlagen:

28,43 

24,16 

21,26 

19,35 

17,61 

16,03 

Konvensions-Flächen

28,43

25,30

22,26

20,57

18,72

17,04

Eigenverbrauchsanlagen **

 

 

 

 

 

 

Gebäude 100-500 kW
> 30 % Eigennutzung

0,00

13,21
17,59

11,62
15,50

(10,57)
(14,11)

( 9,62)
(12,84)

( 8,75)
(11,68)

Gebäude > 30 kW
> 30 % Eigennutzung

0,00

14,89
19,27

13,10
16,96

(11,92)
(15,43)

(10,85)
(14,04)

( 9,87)
(12,78)

Gebäude < 30 kW
> 30 % Eigennutzung

22,76
22,76

16,50
20.88

14,52
18,37

(13,21)
(16,72)

(12,02)
(15,22)

(10,94)
(13,85)


Alle Angaben in Cent/kWh

*)Vergütungen zum 01.01.2011 bei einer Degression von 12 Prozent. Sie hängen ab vom Zubau von Juni bis September 2010. Die Basisdegression liegt bei 9 Prozent. Je nach Zubau ist die Degression höher oder niedriger. Das Gleiche gilt für die Folgejahre. Die Basisdegression bei bis zu 3500 MW liegt auch hier bei 9 Prozent - sie wurde ab 2012 in der Tabelle angesetzt. Bei jeweils einem GW höherem Zubau steigt die Degression um 3 Prozent. Die nächste EEG-Novelle soll bereits 2012 kommen. Dann kann sich alles wieder ändern.

**)Beim Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, so gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2011 befristet.
 

Alle Angaben ohne Gewähr
 

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