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Informationen rund um die Einspeisevergütung aus dem EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz |
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Was ändert sich an der Einspeisevergütung ab Juli 2010 - Zur besseren Übersicht haben wir nachfolgend die Änderungen im EEG - Erneuerbaren Energien Gesetz - einmal übersichtlich zusammengestellt! Zum 3. März 2010 wurden vom Bundeskabinett folgende Änderungen für das EEG beschlossen: |
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Alle Angaben in Cent/kWh *)Vergütungen zum 01.01.2011 bei einer Degression von 12 Prozent. Sie hängen ab vom Zubau von Juni bis September 2010. Die Basisdegression liegt bei 9 Prozent. Je nach Zubau ist die Degression höher oder niedriger. Das Gleiche gilt für die Folgejahre. Die Basisdegression bei bis zu 3500 MW liegt auch hier bei 9 Prozent - sie wurde ab 2012 in der Tabelle angesetzt. Bei jeweils einem GW höherem Zubau steigt die Degression um 3 Prozent. Die nächste EEG-Novelle soll bereits 2012 kommen. Dann kann sich alles wieder ändern. **)Beim Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden 30 Prozent des Solarstroms selbst genutzt, so gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2011 befristet. |
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Alle Angaben ohne Gewähr |
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